¹Die angegebenen Werte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. In der Vergangenheit wurden die Verbrauchs- und Emissionswerte nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) gemessen. Seit dem 1. September 2017 erhalten bestimmte Neufahrzeuge eine Typgenehmigung nach dem Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP). WLTP stellt im Vergleich zu NEFZ ein realistischeres Verfahren zur Messung von Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen dar. Ab dem 1. September 2018 wird der NEFZ schrittweise durch WLTP ersetzt. Die nach WLTP gemessenen Kraftstoffverbräuche und CO₂-Emissionen sind in vielen Fällen höher als die nach NEFZ gemessenen Werte, was auf die realistischeren Testbedingungen von WLTP zurückzuführen ist.
Aerodynamik, Gewicht und Rollwiderstand können sich durch Sonderausstattungen und Zubehör ändern und haben - ebenso wie der persönliche Fahrstil und die Witterungs-/Verkehrsbedingungen - Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungen eines Fahrzeugs.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, den CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
²Abbildung zeigt Sonderausstattung.